Satzung

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§2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
     
  2. Der Verein fördert den europäischen Gedanken über die allgemeinverständliche Sprache der Musik und damit die gewachsenen kulturellen Werte in Europa als wesentliches Fundament der europäischen Integration. Die Musikakteure sind die Botschafter, deren Darbietungen der Verein auf dem international anerkannten Konzertpodium der Musikmetropole München fördert und nach Möglichkeit auch in europäische Nachbarländer entsendet, um einen Künstleraustausch zu initiieren.
     
  3. Zweck des Vereins ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an

    a) Verein Münchener Bach Konzerte e.V. (Pflege der Münchener Bach-Tradition)

    b) Europäische Kulturstiftung EUROPAMUSICALE (musikalische Hochbegabtenförderung und Bildungsprojekte)


Der Satzungszweck wird weiterhin selbst verwirklicht, insbesondere durch die Durchführung von Konzerten und Musikveranstaltungen (z.B. Jazzkonzerte, Konzerte im Originalklang usw.)

Der Verein kann auch über Hilfspersonen i.S. von § 57 Abs. 1 AO tätig werden.

Die für den Vereinszweck erforderlichen und bestimmten Mittel werden durch Beiträge, Geld- und Sachspenden sowie sonstige Zuschüsse aufgebracht.